Sprechstunden

Unsere Sprechstunden sind:

Montag, Donnerstag und Freitag von 7.00 bis 11.00 Uhr,
Dienstag von 13.00 bis 17.00 Uhr

Termine:
In meiner Praxis werden nur für die Privatsprechstunde und für spezielle Untersuchungen
und Behandlungen (z.B. Lasertherapie, Operationen, Bestrahlungen, Allergietests) Termine vergeben. Der Vorteil für Sie ist, dass Sie jederzeit während der o.g. Sprechzeiten zu mir kommen können und so Ihren Besuch nach Ihren eigenen Erfordernissen planen können.
Ein Nachteil ist die mitunter längere Wartezeit. Sie können jedoch bei meinen Mitarbeiterinnen
die ungefähre Wartezeit erfragen und dann nach der Anmeldung beispielsweise noch einen
Spaziergang unternehmen.

Wieso werden manche Patienten vorgezogen?
Patienten, die lediglich zur Hyposensibilisierung kommen (und dabei nur eine Spritze erhalten)
werden, ebenso wie Bestrahlungspatienten oder Patienten bei denen nur Verbände gewechselt
werden, in den Behandlungsablauf eingeschoben. Außerdem kann es natürlich sein, dass sich
ein Patient schon vor Ihnen angemeldet hatte, und nach einem Spaziergang wieder in der Praxis
erscheint.

Anrufbeantworter:
Außerhalb unserer Öffnungszeiten erfahren Sie über unseren Anrufbeantworter, wo Sie in
medizinisch notwendigen Fällen Hilfe erhalten.
Die ärztliche Notdienstzentrale Darmstadt finden Sie in der Bismarkstr.59,
Tel.: 89 66 69

Kassengebühr:
Bei Ihrem ersten Arztbesuch im Quartal müssen Sie 10 Euro Praxisgebühr (besser:
„Kassengebühr) bezahlen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Facharzt oder den Hausarzt
handelt. Für alle weiteren Arztbesuche können Sie sich bei uns, falls Sie hier die Praxisgebühr
bezahlt haben, Überweisungen ausstellen lassen, damit Sie in dem Quartal keine weitere
Praxisgebühr bezahlen müssen. Über Ausnahmen von dieser Regelung informiert Sie Ihre
Krankenkasse.
Die Praxisgebühr ist kein zusätzliches Einkommen der Ärzte, sondern wird mit dem von
den Krankenkassen auszuzahlendem Honorar verrechnet!

Chip-Karte:
Bringen Sie bitte Ihre Chip-Karte und evtl. einen Überweisungsschein bei Ihrem ersten Besuch im
Quartal mit. Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass wir ohne aktuellen Versicherungsnachweis
kein Kassenrezept ausstellen dürfen, sondern Ihnen ein Privatrezept ausstellen müssen, auch
wenn Sie schon in der Praxis bekannt sind. Nach Vorlage der Chip-Karte erhalten Sie dann ein Kassenrezept und bekommen Ihr Geld nach Vorlage beider Rezepte von der Apotheke zurück.

Wiederholungsrezepte:
Wenn Sie "nur" ein Wiederholungsrezept oder einen Überweisungsschein benötigen, sagen
Sie dies bitte an der Anmeldung. Normalerweise brauchen Sie dann nicht lange zu warten -
wir werden bemüht sein, dies trotz des laufenden Praxisbetriebes sofort zu erledigen.
Allerdings ist einschränkend anzumerken, dass Wiederholungsrezepte höchstens 2 x
(ohne Vorstellung beim Arzt) ausgestellt werden können. Wiederholungsrezepte (oder
Überweisungsscheine an andere Ärzte) können Sie auch schriftlich anfordern, wenn Sie
einen frankierten Rückumschlag mitschicken.

„Achtung Kinder“
Liebe Mütter und Väter, wir bitten Sie darum, die Kinder in den Behandlungsräumen besonders
sorgfältig zu beaufsichtigen. Alles, was für die Kleinen interessant erscheint, kann gefährlich sein:
Mülleimer, Desinfektionsmittel, vorbereitete Spritzen oder Apparate ebenso wie Tabletten und
Medikamente sind kein Spielzeug! Bitte achten Sie auf ihre Kinder. Wir können keine Haftung für
Unfälle und deren Folgen übernehmen, die sich aus mangelnder Aufsicht ergeben.